AWO HS Verbund
Gesellschaft für Dienstleistungen
Auf Veränderungen am Arbeitsmarkt reagieren
Neben der AWO service gGmbH und der AWO Pflege gGmbH besitzt die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Heinsberg e.V. eine weitere Tochter in alleiniger Trägerschaft: die GfD, die Gesellschaft für Dienstleistungen, mit Sitz in Heinsberg.
Auch hier ist der Geschäftsführer des Kreisverbandes, Dieter Meurer aus Heinsberg, von der Gesellschafterversammlung zum Geschäftsführer ernannt worden. Die GfD wurde ursprünglich von der AWO service im Frühjahr 2003 mit dem Ziel gegründet, besser für die gravierenden Änderungen in der sozialen und der arbeitsmarktpolitischen Gesetzgebung („Hartzgesetze“) gerüstet zu sein. Noch im selben Jahr ist dann die GfD zu 100 Prozent in den Besitz des AWO-Kreisverbandes übergegangen.
Die GfD reichte unmittelbar nach ihrer Gründung ihrem Satzungszweck entsprechend der Arbeitsverwaltung (inzwischen Agentur für Arbeit) auf deren regionale Ausschreibung ein Angebot für die Errichtung und den Betrieb einer Personal Service Agentur (PSA) ein. Dazu hatte sie im Vorfeld beim Landesarbeitsamt einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung beantragt und auch erhalten.
Der Betrieb einer PSA sollte für die AWO service den
Personalbedarf für die Sanierung der Waschkaue der ehemaligen Zeche Carolus Magnus in Übach-Palenberg sichern, aber auch für den Kreisverband und die AWO Pflege und selbstverständlich auch am freien Markt Personal zur Verfügung stellen. Den Zuschlag für die Errichtung der PSA haben wir nicht erhalten. Das spätere wirtschaftliche Scheitern eines erfolgreichen Mitbewerbers legt nahe, dass dieser für die Vergabe der PSA dem Arbeitsamt ein erheblich zu niedrig kalkuliertes Angebot gemacht haben muss.
Zwischenzeitlich hat sich die Situation in der Arbeitsmarktförderung mehrfach geändert, so dass der Betrieb einer PSA nicht mehr so attraktiv für uns ist. Gleichwohl wird die GfD mit der Fertigstellung des neuen Seniorenzentrums in Übach-Palenberg ihren Betrieb eröffnen und Personal für Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Die Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung besteht noch und soll
auch weiter erhalten bleiben. Mit der Gesellschaft für Dienstleistungen haben wir neben den beiden gemeinnützigen Gesellschaften mbH eine weitere Möglichkeit, auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Veränderungen am Arbeitsmarkt zu reagieren, dies auch im Hinblick auf die Situation nach Kündigung der Tarifverträge zum 31.3.2004 durch die AWO.

