Beratung & Betreuung
Betreuungsverein
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unser PDF-Flyer
Selbstbestimmungsrecht stets im Vordergrund
Eine Betreuung wird vom zuständigen Amtsgericht für bedürftige Menschen angeordnet, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten eigenständig zu besorgen.
Das Betreuungsgesetz stellt das Wohl und das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Menschen in den Vordergrund. "Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohle des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten" (§1901 BGB). Lediglich bei der Anordnung eines "Einwilligungsvorbehaltes" wird der Betreute in seiner Teilnahme am Rechtsverkehr erheblich eingeschränkt, da nun diese Angelegenheiten der Zustimmung des Betreuers bedürfen.
Im Rahmen der vom Amtsgericht angeordneten Wirkungskreise, wie z. B. Vermögenangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge etc. wird der gerichtlich bestellte Betreuer tätig und hat den betreuten Menschen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Betreuungsvereines besteht in den so genannten Querschnittsaufgaben, die von den einschlägigen Landesgesetzen und der Richtlinie des Landschaftsverbandes Rheinland vorgegeben sind. Die Gewinnung, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer steht hierbei im Vordergrund. Ein weiterer besonderer Auftrag des Betreuungsvereines ist die Beratung und Unterstützung bei Vorsorgevollmachten und Betreuungs- und Patientenverfügungen. Trotz sinkender Bereitschaft der Bevölkerung zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten werden immer noch etwa 75 Prozent aller Betreuungen von ehrenamtlichen Betreuern, jedoch meist aus dem familiären Umfeld der Betreuten, geführt.
Diese zu beraten, zu unterstützen und ständig zu begleiten steht im Vordergrund der Querschnittsaufgaben, um die ehrenamtliche Betreuertätigkeit zu fördern und aufrechtzuerhalten. Vermehrt haben Veranstaltungen über die VHS bezüglich der Informationen über Vorsorgevollmachten zugenommen.
Wir kooperieren
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden sowie aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis, haben die Betreuungsvereine im Kreisgebiet Heinsberg, der Betreuungsverein der Diakonie des Kirchenkreises Düren-Jülich, der Betreuungsverein der Lebenshilfe und der Sozialdienst katholischer Männer in Erkelenz schon seit vielen Jahren einen Zusammenschluss gebildet.
Innerhalb dieser Kooperation werden gemeinschaftlich regelmäßige Angebote wie Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausch etc. durchgeführt. Nach wie vor besteht eine enge Zusammenarbeit mit der VHS. Es werden jährlich zwei Veranstaltungen über diese angeboten, wodurch ein wesentlich größeres Interessenpotenzial angesprochen wird.
Qualitätsstandard
Die AWO Kreisverband Heinsberg e.V. hat ein Qualitätsmanagement aufgebaut und ist seit 2004 von TÜV und AWO in einem Verbund zertifiziert. Auch der Betreuungsverein unterliegt den Qualitätsstandards, die sich in erster Linie durch Transparenz und eine zufriedenstellende Kundenorientierung niederschlägt. So werden u.a. vom BTV persönliche Kontakte mit den Betreuten regelmäßig wahrgenommen und anstehende Korrespondenz kurzfristig bearbeitet.

