Beratung & Betreuung
Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie in Kooperation mit der AWO
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| Ein Blick in die Schuldner-Statistik |
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Wenn Ihnen der Schuldenberg über den Kopf wächst...,
- die vielen Mahnschreiben Ihnen nachts den Schlaf rauben
- Sie Ihren Strom oder Ihre Miete nicht mehr bezahlen können
- die Bank Ihnen nichts mehr auszahlt
- die Bank Ihnen den Kredit oder das Girokonto kündigt
- der Gerichtsvollzieher Sie aufsucht
- Ihr Lohn oder Ihr Konto gepfändet wird
- Sie von Inkassounternehmen unter Druck gesetzt werden
- Sie weitere Kredite aufnehmen müssen, um Ihren Verpflichtungen nachzukommen
- am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig ist,
dann sollten Sie uns aufsuchen.
Was sollten Sie tun?
Voraussetzung für eine erfolgreiche Schuldnerberatung ist Ihre aktive Mitarbeit!
Sie sollten bereit sein:
- offen, ehrlich und freiwillig mitzuarbeiten
- keine weiteren Schuldverpflichtungen einzugehen
- ihre finanziellen Verhältnisse offen zu legen.
Grenzen der Beratung
- Es stehen keine Geldmittel zur Umschuldung zur Verfügung.
- Es werden keine Bürgschaften übernommen.
- Es wird keine Rechtsberatung durchgeführt, für strittige Rechtsfragen sind Rechtsanwälte zuständig.
Was die Schuldnerberatung anbietet
- Ihnen und Ihrer Familie den Umgang mit den Schulden zu erleichtern, indem wir neue Wege aufzeigen
- Sie zu unterstützen beim Erhalt Ihrer Wohnung und der Energieversorgung
- Ihnen beim Haushaltsplanen zu helfen
- die Forderungen Ihrer Gläubiger zu überprüfen
- Verhandlungen mit Ihren Gläubigern über Ratenzahlungen, Vergleiche, Stundungen etc. zu führen
- mit Ihnen ein realistisches Sanierungskonzept zu entwickeln
- Sie in persönlichen Angelegenheiten zu beraten
- Sie über mögliche Sozialleistungen aufzuklären (Sozialhilfe, Wohngeld)
- Sie auf weitere Beratungs- und Hilfemöglichkeiten hinzuweisen
Was die Insolvenzberatung leistet
Seit dem 1.1.1999 ist es Privatpersonen möglich, einen sogenannten Verbraucherkonkurs mit dem Ziel einer Restschuldbefreiung durchzuführen. Unsere Beratungsstelle hat die "Anerkennung als geeignete Stelle für die Verbraucherinsolvenzberatung".
- Wir informieren und klären Sie über das Verfahren auf.
- Wir begleiten Sie und geben Ihnen Hilfestellungen vom außergerichtlichen Verfahren bis zur Restschuldbefreiung.
- Wir sind berechtigt, eine "Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches" gemäß § 305 Abs.1, Nr.1 Insolvenzordnung zu erteilen.


