Corona update 12.05.2020 (Arbeitsmarktpolitische Programme)
Mit Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen in der ab dem 04.05.2020 gültigen Fassung wurde die Anwesenheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern in sonstigen, öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen unter Auflagen wieder erlaubt. Wir haben jetzt unsere Maßnahmen so angepasst, dass eine Präsenz in der Einrichtung unter Einhaltung der Verfahrensanweisung zur Wiederaufnahme der Präsenzzeiten möglich ist. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vorab telefonisch, per Post oder Email benachrichtigt, ab wann die Anwesenheit in den betreffenden Bildungsmaßnahmen wieder möglich ist. Die bisherige Form der Unterrichtung in alternativen Unterrichtsformen bleibt bis auf weiteres zusätzlich erhalten.
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