Rechtskonformes und redliches Handeln ist für die AWO im Kreis Heinsberg selbstverständlich und leitet sich auch aus den Leitlinien der Arbeiterwohlfahrt ab. Nur so können wir langfristig unsere sozialen und wohlfahrtspflegerischen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen. Deshalb ist es wichtig, zu jederzeit über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten sowie schweren internen Regelverletzungen, die sich gegen den Geschäftsbetrieb der AWO im Kreis Heinsberg richtet (Compliance-Verstöße) Kenntnis zu erlangen.

Zu diesem Zweck hat die AWO im Kreis Heinsberg ein digitales Hinweisgebendensystem eingerichtet, welches Ihnen als hinweisgebende Person die Möglichkeit gibt, anonym und sicher Hinweise anzuzeigen. Zudem verpflichten wir uns, gegen Hinweisgebenden keine Maßnahmen einzuleiten, sofern diese das System nicht missbrauchen. Dieses System soll die etablierten, internen Verfahren und Anlaufstellen ergänzen (Ereignismeldung) und stellt eine zusätzliche Möglichkeit zur Angabe von Hinweisen auf etwaiges Fehlverhalten dar.

Das Hinweisgebendensystem wird vom deutschen Unternehmen net.ter GmbH betrieben. Es steht rund um die Uhr zur Verfügung und ist von jedem internetfähigen Gerät aus zugänglich. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit über eine telefonische Hotline oder postalisch Hinweise abzugeben. Das Hinweisgebendensystem kann auch von externen Personen genutzt werden, die mit der AWO im Kreis Heinsberg im dienstlichen Kontakt stehen oder Regelverletzungen, die die AWO im Kreis Heinsberg betreffen, melden möchten.

Digitales Hinweisgebendensystem – sichere Kommunikation

Das Hinweisgebendensystem ermöglicht eine Kommunikation zwischen der hinweisgebenden Person und dem Compliance-Beauftragten. Jede Meldung wird zunächst anonymisiert und an den Compliance-Beauftragten im Unternehmen zur weiteren Prüfung geschickt. Somit wird sichergestellt, dass der Datenschutz und die Anonymität lückenlos gewährleistet sind.

Nutzung des Hinweisgebendensystem

Das Hinweisgebendensystem sollte nur genutzt werden, wenn eine Meldung im Wege der etablierten Anlaufstellen bei der AWO im Kreis Heinsberg für die betroffene Person nicht in Betracht kommt. Es muss bedacht werden, dass ein Hinweis für Dritte und gegebenenfalls auch für die meldende Person Konsequenzen haben kann. Deshalb sollte das Hinweisgebendensystem nur genutzt werden, wenn die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen konnte, dass im beruflichen Kontext gegen bestehende Regelungen verstoßen worden ist. Wichtig ist, dass die Schilderung des Sachverhaltes möglichst vollständig ist und ein geäußerter Verdacht auf konkreten und nachvollziehbaren Fakten und Anhaltspunkten beruht.

Schutz der hinweisgebenden Person

Hinweisgebende Personen dürfen grundsätzlich keine Repressalien erfahren und sind vor Nachteilen aufgrund der Meldung geschützt. Nicht geschützt sind hingegen Personen, die böswillig unrichtige Informationen melden. Diese sind zum Schadensersatz verpflichtet und müssen mit arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bitte beachten Sie auch die „Hinweise für Hinweisgeber“ von Transparency International Deutschland e.V..

https://www.transparency.de/themen/hinweisgeberschutz/hinweise-fuer-hinweisgeber

Link zum Hinweisgebendensystem

Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, klicken Sie bitte hier: https://hinschg.netter.online/k175252525/

Sie werden beim Klick auf den Link direkt zu unserem Hinweisgebendensystem weitergeleitet.

Telefonische Hinweisabgabe

Unter der Telefonnummer 0211/972 635 23 können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren oder Ihren Hinweis direkt weitergeben.

Postalische Hinweisabgabe

Kontakt

Net.ter GmbH Interne Meldestelle für die AWO im Kreis Heinsberg
Kaistraße 5
40221 Düsseldorf

Zum Erhalt einer qualifizierten Rückmeldung ist die Angabe des Namens und ihrer Adresse erforderlich. Die Net.ter GmbH sichert Ihnen zu, dass diese Daten im Rahmen der Bearbeitung des Hinweises nicht an die AWO Im Kreis Heinsberg weitergegeben werden.

Externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz

Sofern Sie weitere Beschwerdewege nutzen möchten, steht Ihnen zudem die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Weitere Informationen und auch der Link zur externen Meldestelle steht Ihnen hier zur Verfügung. https://www.netter-protect.de/hinweisgeberschutzgesetz-hinschg-externe-meldestelle