13. Mai 2020
Corona Update: 13.5.2020 Altenpflegeausbildung 1

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlässt auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), der zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) und § 6 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz vor Neu-infizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 22. März 2020 (GV. NRW. S. 178a), die zuletzt durch die Verordnung vom 24. April 2020 (GV. NRW. S. 306b), geändert worden ist, folgende Festlegungen.
An allen Schulen des Gesundheitswesens im Land Nordrhein-Westfalen darf ein Lehr- und Prüfungsbetrieb nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen stattfinden.
Alle weiteren Veranstaltungen und Versammlungen an Schulen des Gesundheitswesens sind gemäß § 11 Absatz 2 der Coronaschutzverordnung auch weiterhin untersagt.

Pflegeschulen und die weiteren Schulen des Gesundheitswesens können unter strenger Berücksichtigung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen und unter Einhaltung entsprechend erstellter Hygieneschutzkonzepte den Unterricht für diejenigen Auszubildenden wiederaufnehmen, die eine Vorbereitung in Form von analogem praktischen Schulunterricht auf den nächsten praktischen Einsatz benötigen oder die sich in der direkten Vorbereitung der staatlichen Abschlussprüfungen befinden.
An allen Standorten findet Unterricht in anlog oder digitalen Form statt.
Priorisierung im Unterricht vor Ort, haben die Auszubildenden der Examenskurse und die neuen Auszubildenden.
Dabei sind Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen, die genau beschrieben werden, zwingend einzuhalten.
Da wir parallel zum Unterricht Notgruppen anbieten und einige Kolleginnen nicht eingesetzt werden können, gibt es einen reduzierten Stundenplan.

Corona-positiv getestete Schüler*innen, die noch nicht als geheilt gelten, dürfen am Unterrichtsangebot nicht teilnehmen und werden bitte umgehend im Sekretariat abgemeldet. Nach den geltenden Anweisungen des Gesundheitsamts können Kontaktpersonen von Infizierten, die selbst symptomfrei sind und einen Mund-Nasen- Schutz tragen, zwar zur Schule kommen. Wir bitten aber dringend darum, darauf zu verzichten!
Wer unter Erkältungs- oder Magen-Darm-Symptomen leidet, darf die Schule nicht betreten und nimmt unverzüglich telefonisch Kontakt mit der Schule, dem Träger und dem Hausarzt auf!
Auszubildenden mit Kontakt zu Patienten oder Klienten während eines Praxiseinsatzes oder zu Personen des privaten Umfeldes, die positiv auf den SARS-CoV-2-Virus getestet wurden, ist der Besuch des Schulunterrichtes so lange versagt, wie die durch die zuständigen Stellen bestimmten Quarantänebestimmungen gelten.
Auszubildende der Pflege- und Gesundheitsfachberufe können ihre praktische Ausbildung in dafür vorgesehenen Einrichtungen des Gesundheitswesens ableisten, wenn die beziehungsweise der Auszubildende entsprechend dem jeweiligen Kenntnisstand eingesetzt werden kann. Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Absatz 3 und 4 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244) geändert worden ist, öffentlich bekannt gemacht und gilt am auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. Sie gilt ab dem 13. Mai 2020 bis zum Ablauf des 25. Mai 2020.
Die jeweiligen Standorte nehmen zu den Auszubildenden und Träger kontakt auf, um das weitere Vorgehen ab zu sprechen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sandra Linßen
Institutsleitung 02452-182753 sandra.linssen@ipsawo.de

Michael Gundelach
Schulleitung Standort Heinsberg 02452-182 757 michael.gundelach@ipsawo.de

Ralf Amthor
Schulleitung Standort Brachelen 02462 203 2793 ralf.amthor@ipsawo.de

Boris Stropnik
Fachseminarleitung FPF 02452-182 758 boris.stropnik@ipsawo.de

Christoph Wagemann
Schulleitung Standort Aachen 0241-93299-190 christoph.wagemann@ipsawo.de

Heike Henkel
Schulleitung Standort Bergheim 02271 – 603 31 heike.henkel@ipsawo.de

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