1. Juni 2021
20 Jahre Engagement für ein selbstbestimmtes Leben 1

AWO-Beratungsstelle für  Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Sexualität stellt Jahresbericht vor.

Die AWO-Beratungsstelle im Gesundheits- und Sozialzentrum Hückelhoven hat seit 20 Jahren guten Zulauf.

Wenn es in Sachen Schwangerschaften, Familienplanung sowie Sexualität Fragen oder Probleme gibt, sind die Bürger im Kreis Heinsberg bei Birgit Goertz und Ute Küppers an der richtigen Adresse. Einzelpersonen, Paare, aber auch Jugendgruppen, Schulklassen und Teilnehmer von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erfahren hier Unterstützung. Nun hat die Beratungsstelle ihren Jahresbericht 2020 vorgestellt.

„Das Angebot und die Beratungsnachfrage in unserer Beratungsstelle waren im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie geprägt“, so Einrichtungsleiterin Birgit Goertz. Aufgrund der diversen Einschränkungen wurden weniger Beratungsgespräche durchgeführt bzw. weniger Beratungsanfragen verzeichnet. Die Beratungsstelle konnte dennoch während des gesamten Jahres unter Einhaltung der Hygieneschutz­bestimmungen zeitnahe Beratungen gewährleisten. Die Mitarbeiterinnen haben während des „harten Lockdowns“ immer persönliche Beratungsgespräche angeboten. Alle Beratungsfelder können aber seit Beginn der Pandemie auch telefonisch oder digital abgedeckt werden. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschrie­bene Schwangerschaftskonfliktberatung, die ansonsten nur persönlich erfolgen konnte. Dies geht auf eine Erlaubnis des Bundesministeriums für Familie,  Senioren, Frauen und Jugend zurück. Frauen bzw. Paare, die unter unklaren Symptomen litten oder sich in Quarantäne befanden, hatten somit immer die Möglichkeit, sich ebenfalls umgehend beraten zu lassen. Es befanden sich 156 Frauen im Schwangerschafts­konflikt, sie wurden nach §§ 5 und 6 des SchKG beraten. 298 Personen ließen sich zu Themen rund um Schwangerschaft, Geburt, Familienplanung und Sexualität beraten.

Es wurde nur ein Projekttag im Rahmen eines längerfristig geplanten sexualpädagogischen Seminars durchgeführt. Alle weiteren gruppenpädagogischen Angebote in Schulen oder anderen Bildungs­einrichtungen mussten coronabedingt ausfallen.

Tätigkeits­schwerpunkt der Beratungen nach § 2 SchKG ist die allgemeine Schwangerschaftsberatung. So wurden im Jahr 2020 insgesamt 233 Frauen bzw. Paare während der Schwangerschaft beraten und begleitet. Überwiegend standen dabei Information und Unterstützung bei sozialen Problemen, rechtlichen und medizinischen Fragen sowie Fragen zur Familienplanung im Vordergrund. Da sich die soziale Situation vieler Frauen in den vergangenen Jahren verschlechtert hat (z.B. durch Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigungs­verhältnisse, Alleinerziehung, psychische Erkrankung, Verschuldung, Traumatisierung durch Krieg und Flucht), werden die zu behandelnden Problematiken in den einzelnen Beratungsgesprächen zunehmend umfangreicher. Sozialrechtliche Fragestellungen und belastende Lebenssituationen ziehen einen entsprechend hohen Beratungsbedarf nach sich. Durch die Corona-Pandemie gab es vermehrt große Unsicher­heiten, gerade im Bereich des Elterngeldanspruchs bei Kurzarbeit und der Kinderbetreuung.

Das Jahr 2020 war stark durch die Arbeit mit schwangeren Migrantinnen (Asylbewerberinnen, Flüchtlinge, Frauen aus EU-Mitgliedsstaaten) geprägt. Die Frauen kamen entweder zur allgemeinen Schwangerschaftsberatung, insbesondere, um Gelder aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ zu beantragen, oder zur Schwangerschaftskonfliktberatung, weil sie ungewollt schwanger waren. Sprachbarrieren stellten dabei eine große Heraus­forderung in der Beratung dar. Hier ist die Zusammen­arbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum, das Sprachmittler in zahlreichen Sprachen schult und unentgeltlich vermittelt, eine große Arbeitserleichte­rung.

Seit Januar 2020 können Frauen aus dem Kreis Heinsberg, die das 22. Lebensjahr vollendet haben und über keine oder nur geringe persönliche Einkünfte verfügen, einen Antrag auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel stellen. Dazu berichtet Birgit Goertz: „Besonders gefreut hat uns die Möglichkeit, an der Erarbeitung des Konzepts zur Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds für Frauen im Kreis Heinsberg mitwirken zu können. Hier hat uns das Amt für Soziales des Kreises Heinsberg, das dieses Projekt initiierte, bei den Beratungen eingebunden.“ Es wird grundsätzlich die Inanspruchnahme aller ärztlich verordneten Verhütungsmittel ermöglicht, vornehmlich wird hier jedoch auf die Nachhaltigkeit der Mittel abgestellt. Für das Jahr 2021 ist die Wiederaufnahme von sexualpädagogischen Angeboten in Schulen und anderen Einrichtungen geplant. Birgit Goertz und Ute Küppers hoffen sehr, dass dies spätestens nach den Sommerferien 2021 wieder möglich ist.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Angeboten der Beratungsstelle wurden die Öffnungszeiten erweitert. Ratsuchende können nun zusätzlich zu den Öffnungszeiten montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr auch am Montag und am Donnerstag bis 18 Uhr Termine wahrnehmen.

Termine können gerne unter 02433-901 701 vereinbart werden.

Array

Beitrag teilen