16. Mai 2022
AWO Beratungsstelle besteht über zwanzig Jahre 1

Am 2. Januar 2001 öffnete die Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Sexualität in Hückelhoven ihre Pforten.

Die Beratungsstelle wird vom Land NRW und dem Kreis Heinsberg finanziell gefördert, Träger ist der AWO Kreisverband Heinsberg. Kreisweit deckt sie eine weltanschaulich neutrale Beratung ab und sichert damit neben den anderen regionalen Beratungsstellen ein vielfältiges Angebot bei Fragen zur Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität.
Seit ihrer Eröffnung vor über 20 Jahren wird die Einrichtung von Dipl. Sozialarbeiterin Birgit Goertz geleitet und von Heike Philippen verwaltet.
Was sich in dieser Zeit getan hat, schildert Birgit Goertz im Jahresbericht 2021, der jetzt erschien: „In den ersten Monaten nach der Eröffnung war unsere Beratungsstelle die einzige im Kreis Heinsberg, die die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung durchführte, daher war die Anfrage auch gleich entsprechend gegeben. Die Anfangsmonate waren daneben insbesondere durch Recherche-, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit geprägt. So führten wir beispielsweise Gespräche mit verschiedenen Mitarbeiter*innen anderer Beratungsstellen in Trägerschaft der AWO in NRW, aber auch mit Gynäkologen, Behörden-Mitarbeitern und Hebammen im Kreis.
Oft spielten politische Entscheidungen und Neuerungen eine große Rolle in der Beratungsarbeit. Die Einführung des Sozialgesetzbuchs II (Hartz-IV-Reform) im Jahre 2005 führte zu großer Verunsicherung und vermehrtem Informationsbedarf. Um eine kompetente Beratung sicherzustellen, hieß es für uns, sich intensiv mit den Reformen zu befassen.
Seit der Gesundheitsreform und der Einführung des SGB II wurden die Kosten von Verhütungsmitteln für Leistungsempfängerinnen nicht mehr übernommen. Als sehr hilfreich erweist sich nun der im Jahr 2020 installierte Verhütungsmittelfonds des Kreises Heinsberg, der unbürokratisch Kosten für langfristig wirksame Verhütungsmittel übernimmt, wenn Frauen kein oder nur ein geringes Einkommen haben.
Im Rahmen der Hilfen für Schwangere in Notlagen, beteiligt sich unsere Beratungsstelle auch an der Mittelvergabe der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“. Dabei konnten wir in den letzten Jahren jährlich bis zu 200 Stiftungsanträge aufnehmen und bewilligen.
Im Jahr 2012 wurde die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ geschaffen, bei der Schwangere und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern unterstützt werden. Wir stehen seitdem in enger Zusammenarbeit mit den Frühen Hilfen im Kreis Heinsberg. Mittlerweile haben wir gemeinsam mit anderen Beratungsstellen einen umfassenden Leitfaden mit dem Namen „Kleine Schritte zum großen Glück“ für Schwangere und junge Familien im Kreis Heinsberg erarbeitet.
Auch die gesetzliche Verankerung der Vertraulichen Geburt im Mai 2014 eröffnete ein neues Aufgabengebiet für unsere Beratungsstelle. Das Gesetz ermöglicht Frauen, unter Einbindung professioneller Beratung einer Schwangerschaftsberatungsstelle, eine geschützte medizinische Entbindung unter Geheimhaltung ihrer Identität. Das Kind wird nach der Geburt zur Adoption freigegeben, es sei denn, die Frau entscheidet sich um, und gibt ihre wahre Identität zur Kenntnis. Nach der Adoption im Rahmen der Vertraulichen Geburt können die Kinder im Alter von 16 Jahren Informationen über die eigene Herkunft erhalten.

Neben der Beratung von Schwangeren war und ist die Präventionsarbeit ein zentrales Anliegen unserer Einrichtung. Wir führen zahlreiche zielgruppenspezifische Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern und Migranten durch. Thematisch geht es dabei beispielsweise um kindliche Körper- und Sexualentwicklung, um die Vermeidung ungewollter Schwangerschaften, um Geschlechtsidentitäten oder um Prävention von sexueller Gewalt.

Unser Team, mittlerweile verstärkt durch Beraterin Ute Küppers und Verwaltungskraft Marina Becker,
ist durch die Corona-Pandemie vor neuen Herausforderungen gestellt. Die Angebote mussten an die erforderlichen Schutzmaßnahmen angepasst werden, wozu auch die telefonische und Online-Beratung gehören. Dies gilt auch für die Schwangerschaftskonfliktberatung. Dabei mussten wir erfahren, dass in den vergangenen Monaten auch Menschen eine Beratung auf diesen Wegen in Anspruch nahmen, die die Beratungsstelle aus persönlichen Gründen oder aufgrund ihres Wohnortes sonst nicht besucht hätten. Darüber hinaus bieten wir, trotz Pandemie, Präsenzberatung an, die auch von den meisten Ratsuchenden gewünscht wird.

Wir bedanken uns bei allen Kooperationspartnern und Förderern für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit in den letzten 20 Jahren“, beendet Birgit Goertz ihre Ausführungen. „Insbesondere gilt unser Dank allen ehrenamtlichen Sprachmittler*innen, die über das Kommunale Integrationszentrum vermittelt werden und eine große Hilfe in der Beratungsarbeit darstellen.“

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Angeboten der Beratungsstelle wurden die Öffnungszeiten erweitert. Ratsuchende können zu den Öffnungszeiten werktags von 8 bis 16 Uhr, zusätzlich auch montags und donnerstags Gespräche bis 18 Uhr wahrnehmen. Termine können gerne unter 02433-901 701 vereinbart werden.

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