8. Juni 2020
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Corona-update Kitas (05.06.2020) 1

Die AWO im Kreis Heinsberg freut sich sehr darüber, ab dem 08.06.2020 wieder alle Kinder in unseren Kitas betreuen zu können. Gemäß der Vorgabe des zuständigen Ministeriums dürfen die Kitas nun mit einer reduzierten wöchentlichen Betreuungszeit und unter Beachtung der Einhaltung aller Infektionsschutzregelungen wieder einen weiteren Schritt in eine neue Normalität gehen. Im Rahmen der reduzierten wöchentlichen Betreuungszeit wurde der Betreuungsumfang vom Ministerium neu geregelt und stellt sich wie folgt dar:

bisher: 25 Std.-Vertrag jetzt: 15 Std. / Woche
bisher: 35 Std.-Vertrag jetzt: 25 Std. / Woche
bisher: 45 Std. Vertrag jetzt: 35 Std. / Woche

Alle vorherigen Regelungen werden damit abgelöst. Es gibt also ab dem 08.06.2020 keine Notbetreuung mehr.

Natürlich sieht der Kita-Alltag im Rahmen aller Infektionsschutzregelungen etwas anders aus wie gewohnt. Diesbezüglich haben wir die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

Die Kinder dürfen nur in ihren Stammgruppen betreut werden. Auch die Mahlzeiten werden in den Stammgruppen eingenommen. Die zusätzlich zur Verfügung stehenden Räume in der Kita dürfen die Kinder nur nach einem Raumnutzungsplan betreten. Vor jedem Wechsel werden die benutzten Materialien gereinigt und nach unserem Hygieneplan desinfiziert. Auch das Außengelände wird in verschiedene Bereiche eingeteilt.

Ein Frühstücksbuffet darf bis auf weiteres nicht angeboten werden. Bitte geben Sie ihren Kindern ein gesundes Frühstück mit. Das Mittagessen kann in Kürze in gewohnter Weise wieder angeboten werden. Sie werden darüber rechtzeitig von der Kita informiert.

Es besteht eine Maskenpflicht bei allen Erwachsenen. Kinder brauchen keine Masken zu tragen. Das Kitagebäude darf von Eltern und Erziehungsberechtigten nur nach Absprache mit dem Personal und in Notfällen betreten werden. Die Abstandsregelung von 1,5 m muss eingehalten werden.

Kinder mit Krankheitssymptome dürfen die Kita nicht betreten. Wenn unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen bei einem Kind Krankheitssymptome feststellen, muss eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen. Wenn Elternteile bzw. andere Personen aus einer häuslichen Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID 19 aufweisen oder positiv getestet wurden, darf das Kind die Kita nicht betreten.

Bitte nehmen Sie mit Ihrer Kita Kontakt auf, damit gemeinsam geplant werden kann, in welchem Zeitraum Ihr Kind die Kita besuchen kommt. Auch bei weiteren Fragen können Sie sich gerne telefonisch an die jeweilige Kita wenden.

Wir hoffen auf einen möglichst reibungslosen Ablauf und danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

Ihre AWO im Kreis Heinsberg

Weitere Informationen zu unseren AWO-Kitas finden Sie hier: https://www.awo-hs.de/angebote/kinder-jugend-familie/kindertagesstaetten-und-familienzentren/

Sie interessieren sich für einen Job in einer AWO-Kita?
Schauen Sie doch mal in unsere Jobbörse!

https://www.awo-hs.de/jobs/

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